Aufstiegs-BAföG (bisher Meister-BAföG)

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Aufstiegs-BAföG (bisher Meister-BAföG)2021-08-23T13:16:58+00:00

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig. Es fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse.

  • Zielgruppe:

    • Handwerker und Handwerkerinnen sowie andere Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen,
    • Personen mit Bachelorabschluss oder einem vergleich­baren Abschluss wie etwa ein Fach­hoch­schul-Diplom,
    • Personen ohne Erstausbildung, z. B. Studienabbrecher*innen sowie Abiturientinnen und Abiturienten, sofern Sie die in der jeweiligen Fortbildungsordnung geforderten Vorqualifikationen und Berufspraxis erfüllen.
  • Förderinhalte: jede der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten drei Fortbildungsstufen sowie gleichwertige  Fortbildungsabschlüsse, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss dabei über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Mit dem AFBG können somit bis zu drei Fortbildungen gefördert werden:

    1. Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin: die Fortbildung muss mind. 200 Unterrichtsstunden umfassen und wird ausschließlich in Teilzeit gefördert
    2. Bachelor Professional: die Fortbildung muss mind. 400 Unterrichtsstunden umfassen und kann in Voll- sowie Teilzeit gefördert werden
    3. Master Professional: die Fortbildung muss mind. 400 Unterrichtsstunden umfassen und kann in Voll- sowie Teilzeit gefördert werden

    Hierunter fallen u. a. die folgende Abschlüsse:

    • Handwerks- oder Industriemeister/-in
    • Techniker/-in
    • Fachkaufleute
    • Fachkrankenpfleger/-in
    • Betriebsinformatiker/-in
    • Erzieher/-in
    • Programmierer/-in
    • Betriebswirt/-in
  • Förderart: Die Förderung setzt sich aus einem Zuschussanteil und einem Darlehen zusammen, das sich nach dem Familienstand und dem Familieneinkommen richtet.

  • Weitere Informationen im Internet:

    Information des BMBF zum Aufstiegs-BAföG
    Das Informationsportal zum Förderinstrument

    Online Förderrechner

    Beratung und Antragstellung
    Die zuständigen Stellen für die Antragstellung zum Aufstiegs-BAföG.

Angaben ohne Gewähr, Stand: 01.08.2021