Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium gefördert vom Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Zielgruppe:
- Personen mit besonders erfolgreich abgeschlossener dualer Berufsausbildung oder
- Personen mit besonders erfolgreichem Abschluss in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Förderung jünger als 24 Jahre (ggfs. 27 Jahre) und
- entweder mind. 15 Stunden/Woche berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet.
Förderinhalte:
Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen (z.B. im Handwerk ein Schweißlehrgang oder in der Pflege Lehrgänge zum Wundmanagement, zur Palliative Care und andere Weiterbildungen)
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau, Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, Softwarekurse, Qualitätsmanagement
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen (etwa Maschinenbau, Betriebswirtschaft, Pflegemanagement)
Förderart:
Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums (Aufnahmejahr und zwei Folgejahre) Zuschüsse von insgesamt 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag.
Weitere Informationen im Internet:
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) Gemeinnützige Gesellschaft mbH
www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium
Angaben ohne Gewähr, Stand: 17.06.2025