Bildungsscheck NRW

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Bildungsscheck NRW2022-11-21T11:25:40+00:00

Bildungsscheck NRW “Fit für die Arbeitswelt der Zukunft. Bildungsscheck NRW unterstützt berufliche Weiterbildung”

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Fachkräfte sichern und Digitalisierung gestalten – flexibles Förderangebot für Betriebe und Beschäftigte

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Der Bildungsscheck NRW unterstützt seit 2006 die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung im individuellen Zugang von Einzelpersonen, insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende  und Selbständigen und im betrieblicher Zugang von kleinen Betrieben.

Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW
Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die Einzelperson selbst beraten und trägt den Eigenanteil.

  • Einkommen: zu versteuerndes Einkommen von weniger als 40.000,- EUR, bei gemeinsam Veranlagten von weniger als 80.000,- EUR

  • Anzahl: ein Bildungsscheck pro Kalenderjahr

  • Zielgruppe: Einzelpersonen, insbesondere Beschäftigte (auch des öffentlichen Dienstes),  Berufsrückkehrende und Selbständige mit Wohnsitz in NRW

  • Förderhöhe: 50 % der tatsächlich entstandenen Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (außer Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung), höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck

Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW
Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird eine bevollmächtigte Person des Betriebes beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil.

  • Betriebsgröße: max. 49 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)[das Unternehmen muss der Beratungsstelle einen entsprechenden Nachweis (z. B. Kopie des Jahresabschlusses, die Erklärung einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters oder die Erklärung einer Wirtschaftsprüferin bzw. eines Wirtschaftsprüfers; Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein.) vorlegen können.]

  • Anzahl: Förderung von max. 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (pro Person je 1 Bildungsscheck pro Kalenderjahr)

  • Zielgruppe: Beschäftigte kleinerer Betriebe mit Arbeitsstätte in NRW

  • Förderhöhe: 50 % der tatsächlich entstandenen Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (außer Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung), höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck

Die Informationen über den Bildungsscheck NRW und die zur Beratung notwendigen Unterlagen können Sie in unserem Informationsblatt Bildungsscheck, in dem Flyer des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (s. u.) oder unter www.mags.nrw/bildungsscheck nachlesen.

Für weitere Fragen und für die Absprache eines Beratungstermins entweder in Bielefeld oder in Herford sind wir gerne für Sie da.

Angaben ohne Gewähr, Stand: 11.07.2022